Infobrief an alle Pächter:innen

 
Versicherungsschutz
Da es in der letzten Zeit häufig zu Rückfragen bzgl. des Versicherungsschutzes Eurer Parzellen kommt, möchten wie Euch heute auf diesem Weg zum Thema Versicherungsschutz informieren.
Zunächst einmal möchten wir Euch über Grundsätzliches informieren:
Die Erhöhung der Versicherung kann jederzeit von Euch vorgenommen werden und unterliegt keinen Fristen. Die Grundversicherung über den Versicherungsdienst KVD beträgt für jede Kleingartenparzelle momentan noch jährlich pauschal € 30,00 und sichert das Gebäude mit € 5.000,00 und den Inhalt der Gartenlaube mit € 2.000,00 ab.
Solltet Ihr Euch für eine Erhöhung entscheiden, so wird die Versicherungsprämie immer für das laufende halbe Kalenderjahr angepasst, d.h. wird die Versicherung z.B. im April erhöht, dann wird die Erhöhung rückwirkend ab Januar in Rechnung gestellt; wird diese im September erhöht, dann rückwirkend ab Juli. Ihr erhaltet dann eine Nachberechnung der Versicherungserhöhung über Eure Pachtabrechnung.
Solltet Ihr Euren Versicherungsschutz vermindern wollen, so sind die Fristen hierfür der 30.06. bzw. der 31.12. des laufenden Jahres. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Prämie erfolgt nicht.
Im Folgenden möchten wir Euch nun über die Zusammensetzung der Versicherungsprämie informieren:
 
Gebäudeversicherung
Ihr habt die Möglichkeit den Versicherungsschutz für das Gebäude individuell auf Euren Bedarf anzupassen. Eine Höherversicherung des Gebäudes beträgt pro € 500,00 zusätzlich € 1,00 Versicherungsprämie.
Bsp:
Grundversicherung € 5.000,00 soll angehoben werden auf € 20.000,00
Zusätzliche Versicherungssumme € 15.000,00 entspricht einer Erhöhung der Prämie um € 15,00.
Lt. Versicherung ist die Grundversicherung in Höhe von € 5.000,00 für das Gebäude, insbesondere im Hinblick auf enorme Preisanstiege im Bauwesen und für Material, nicht ausreichend. Somit wurde beschlossen, die Grundversicherung für das Gebäude auf € 10.000,00 zu erhöhen.
Die Versicherungsprämie erhöht sich daher ab 2022 für alle automatisch  um € 5,00 auf € 35,00.
Solltet Ihr noch eine Anpassung der Gebäudeversicherung für dieses Jahr wünschen, so bedeutet das im Hinblick auf das vorangegangene Beispiel:
Grundversicherung € 5.000,00 soll angehoben werden auf € 20.000,00
Zusätzliche Versicherungssumme € 15.000,00 entspricht einer Erhöhung der Prämie um € 15,00.
Entspricht ab dem 01.01.2022 einer Versicherungssumme von € 25.000,00 für das Gebäude
(Grundversicherung € 10.000,00 plus Erhöhung um € 15.000,00).
Bitte berücksichtigt diese Erhöhung der Grundversicherungssumme für 2022, wenn Ihr noch in diesem Jahr den Versicherungsschutz anpassen wollt. Diejenigen, die Ihren Versicherungsschutz bereits optimiert haben, möchten wir bitten, zu prüfen, ob ab dem kommenden Jahr ggf. eine Überversicherung besteht, denn dann greift die Frist zum 30.06.2022 zur Minderung der Versicherung.
 
Sachversicherung
Die Grundversicherung für den Inhalt der Gartenlaube beträgt € 2.000,00 und bleibt trotz Anpassung der Prämie unverändert. Die Höherversicherung des Inhalts beträgt pro weitere € 500,00 zusätzlich € 4,00 Versicherungsprämie.
Lt. Angabe der Versicherung ist eine Versicherungssumme von € 4.000,00 bis € 5.000,00 gängig bzw. üblich. Hinzu kommt, dass bei einer Versicherung des Inhalts ab € 4.000,00 die Prüfung der Unterversicherung seitens der Versicherung entfällt. Das bedeutet für die Anhebung der Sachversicherung:
Grundversicherung € 2.000,00
Zusätzliche Versicherungssumme € 2.000,00 entspricht einer Anpassung der Prämie um € 16,00
Um einen möglichst organisierten Ablauf zu gewährleisten möchten wir Euch die Möglichkeit bieten, Euch im Rahmen des Frühschoppens bei uns zu informieren bzw. die Änderungsanträge zu stellen. Eine momentan aktuelle Auflistung aller Versicherungssummen der einzelnen Gärten, Stand: 07/21, liegt uns vor.
Hierfür schlagen wir Euch vor ab Oktober immer am ersten Sonntag des Monats bis zum Ende des Jahres eine Sprechstunde von 11:30 bis 13:00 Uhr im Vereinsheim einzurichten.
Bitte berücksichtigt hierbei die aktuellen Corona- und Hygienemaßnahmen. Für den Besuch des Frühschoppens gilt aktuell die GGG Regel und bedarf des Nachweises eines Impfausweises, eines Tests oder einer Genesungsbestätigung.
Wir hoffen, wir konnten hiermit Unklarheiten beseitigen und freuen uns auf Eure Rückmeldung.
Der Vorstand
 
Regeln zum Gebrauch von motorbetriebenen Geräten
Generell ist der Gebrauch Montag bis Freitag von 13.00-15.00 Uhr, Samstag ab 13.00 Uhr und an Sonntagen untersagt.
Ausnahmen müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

Container Öffnungszeiten (04.03. – 28.10.2023)
Samstags 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstags 10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstags 10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Die Wasserordnung des KGV Terneddenhof zum Herunterladen.
Hier geht es zum Bundeskleingartengesetz.
Zum Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. klicken Sie bitte hier.